|
|
Betriebsanweisung |
|
||||
|
|
Auf-,
Umrüstung und Konfiguration von PC’s |
|
||||
|
|
1. Anwendungsbereich |
|
||||
|
|
|
Diese
Betriebsanweisung gilt für den Einbau, die Aufrüstung und den
Austausch von Hardwareteilen in PC’s |
|
|||
|
|
2. Gefahren für Mensch
und Umwelt |
|
||||
|
|
|
·
Stromschlaggefahr bei Arbeiten an
geöffneten PC’s und an unter Spannung
stehenden |
|
|||
|
|
3. Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln |
|
||||
|
|
|
·
Auf-, Umrüstung und
Konfiguration von PC’s dürfen nur von
dafür unterwiesenen/ausgebildeten Personen durchgeführt werden. ·
Die
Arbeiten dürfen nicht im Verkaufsraum durchgeführt werden. ·
Reparaturen
an Peripheriegeräten, wie z.B. Drucker, Monitore, Scanner dürfen
nicht durchgeführt werden. ·
Baugruppen
und Bauteile, die mit Netzspannung (230V) arbeiten, wie z.B. Netzteil,
Netz-Anschlusskabel, dürfen nicht geöffnet/repariert sondern nur
komplett ausgetauscht werden. ·
Reparaturen
an Bauteilen (z.B. Lötarbeiten) dürfen nicht durchgeführt
werden. ·
Für die Arbeiten sind isolierende
Werkzeuge entsprechend den geltenden VDE-Bestimmungen zu verwenden und vor
jeder Benutzung zu überprüfen. ·
Vor
Öffnen des Gehäuses ist der PC durch Ziehen des Netzsteckers vom
Stromnetz zu trennen. ·
Geöffnete
Geräte dürfen nur über die eindeutig gekennzeichnete
Steckdose des Trenntrafos sowie einem Fehlerstromschutzschalter (FI)
betrieben werden. ·
Am Trenntransformator darf nur ein
Gerät angeschlossen werden. Eine Unterverteilung (z.B. Mehrfachstecker)
ist nicht erlaubt. ·
Den am Arbeitsplatz vorhandenen Fehlerstromschutzschalter
durch Auslösen der Testtaste regelmäßig auf seine Funktion
prüfen. ·
Anschlusskabel
von Laufwerken, Soundkarten usw. müssen so verlegt werden, dass sie beim
Schließen des Gehäuses nicht beschädigt werden können. ·
Vor
dem Schließen des Gehäuses ist eine Sichtkontrolle (lose Bauteile,
beschädigte Kabel) durchzuführen. |
|
|||
|
|
4. Verhalten bei
störungen |
|
||||
|
|
|
·
Bei
Mängeln, die die Sicherheit beeinträchtigen und im Gefahrenfall
NOT-AUS-Schalter |
|
|||
|
|
5. Verhalten bei
Unfällen, Erste Hilfe |
|
||||
|
|
|
·
Achtung
Eigenschutz: ·
Verletzten
sofort Erste Hilfe leisten (evtl. Herz-Lungen-Wiederbelebung
durchführen) ·
Falls
erforderlich den Notarzt rufen: ( 0
- 112 ·
Ausgebildete
Ersthelfer verständigen ·
Bei
einem Stromschlag/Stromunfall ist der verunglückte Mitarbeiter
prinzipiell und unverzüglich ärztlich zu untersuchen ·
Erste-Hilfe-Leistungen
sind in das Verbandbuch einzutragen ·
Unfälle
sind unverzüglich dem Vorgesetzten zu melden: ( ______ |
|
|||
|
|
|
|
||||
|
|
Datum: |
|
Unterschrift Geschäftsführer: |
|
|
|
|
|
|
|
||||